Driesen Verlag - Dissertation veröffentlichen

1366

 

Alexander Fandrich: Das Doppelverwertungsverbot im Rahmen von Strafzumessung und Konkurrenzen

Alexander Fandrich: Das Doppelverwertungsverbot im Rahmen von Strafzumessung und Konkurrenzen

Titel:

Autoren/Herausgeber:

Weitere Mitwirkende:

Aus der Reihe:

Auflage:

Ausgabe:

ISBN/EAN:

Seitenzahl:

Format:

Gewicht:

Erscheinungstermin:

Preis:

Bestellbuttons:

Das Doppelverwertungsverbot im Rahmen von Strafzumessung und Konkurrenzen

Alexander Fandrich:

./.

Driesen | Rechtswissenschaft

2. Auflage

Softcover

978-3-86866-123-1

167

19 x 12 cm

190 g

18.07.2010

24,00 Euro [D]

 

amazon.de

thalia.de

ebook.de

lehmanns.de

buecher.de

buch.de

osiander.de

buchhandel.de

Umschlagtext

Das strafrechtliche Doppelverwertungsverbot ist einer der zentralen Grundsätze der Strafzumessung. Obwohl das Verbot mittlerweile in den §§ 46 Abs. 3 und 50 StGB eine gesetzliche Regelung erfahren hat, sind sein Geltungsgrund und seine Reichweite nach wie vor heftig umstritten. In der Praxis kommt ihm erhebliche Bedeutung zu, da der Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot den vielleicht ältesten und häufigsten materiell-rechtlichen Strafzumessungsfehler darstellt und die Revision des Urteils ermöglicht.

Alexander Fandrich untersucht im ersten Teil dieser Arbeit den Geltungsgrund des Doppelverwertungsverbots und beleuchtet anschließend anhand der hierbei gefundenen Ergebnisse dessen Reichweite in der Strafzumessung. Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit der Bedeutung, die dem Doppelverwertungsverbot innerhalb der Lehre von den Konkurrenzen zukommt. Ausgehend von den dabei gewonnen Erkenntnissen wird abschließend bewertet, welche der in der Literatur diskutierten Formen der Gesetzeskonkurrenz Anerkennung verdienen und ob es zwingend einer Unterscheidung zwischen Ideal- und Realkonkurrenz bedarf, oder ob sich den Grundsätzen der Konkurrenzlehre auch im Rahmen einer Einheitsstrafe Rechnung tragen ließe.

Der Autor

Jahrgang 1981; Studium der Rechtswissenschaften in Kiel; Erstes Juristisches Staatsexamen 2007 in Schleswig-Holstein; seit 2008 Referendariat im Bezirk des LG Kiel; Promotion 2010 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.