Badrakhan, Jian: Minderheitenrechte zwischen Europarecht und Völkerrecht
Mit einem Geleitwort von Rudolf Dolzer – Taunusstein : Driesen 2005 (Driesen Edition Wissenschaft). – 90 S. ; 19 cm. Zugl.: Bonn, Universität, Magisterarbeit 2002, ISBN 3-936328-51-X, Softcover, 17,00 Euro. Das System des Minderheitenschutzes, das unter dem Völkerbund eingerichtet wurde, hat versagt. Daher waren die Vereinten Nationen der Auffassung, ein völkerrechtlicher Schutz der Minderheiten könne durch einen effektiven, auf das Individuum bezogenen Schutz der Menschenrechte ersetzt werden. Auch Art. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthält jedoch lediglich ein unkonkretes Diskriminierungsverbot, aber keine eindeutige Bestimmung zum Minderheitenschutz. Am selben Tag wurde eine Resolution mit der Überschrift »Fate of Minorities« verabschiedet, in der festgestellt wurde, dass es schwierig sei, eine einheitliche Lösung für dieses komplexe und heikle Problem zu finden, da es in jedem betroffenen Staat unterschiedliche Aspekte aufweise. Jian Badrakhan präzisiert die Begriffsdefinition der »Minderheit« unduntersucht, welche konkreten Rechte von Minderheiten geschützt werden müssen sowie, welche rechtlichen Mechanismen Minderheiten zur Verfügung stehen, um ihre Rechte wirksam durchsetzen zu können. Der Autor geht dabei auf zwei spezifische Instrumente des Völkerrechts ein, nämlich den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) von 1966 und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950. Der Autor: 1973 als Kurde geboren in Damaskus; Studium der Rechtswissenschaften in Aleppo und Bonn; derzeit Promotionsvorhaben am Institut für Völkerrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Geleitwort Dass dem Schutz von Minderheiten seit Ende des Kalten Krieges ein immer wichtigerer Stellenplatz im Völkerrecht und in den internationalen Beziehungen eingeräumt wird, ist fast schon ein Allgemeinplatz. Zu häufig musste die Staatengemeinschaft in den letzten Jahren mit ansehen, wie die Behandlung einer ethnischen Minderheit in einem Staat Anlass zu gewaltsamen Auseinandersetzungen bis hin zum Völkermord war. Akzeptiert ist daher mittlerweile, dass dem Minderheitenschutz nicht nur eine menschenrechtliche Seite innewohnt, sondern er in besonderer Weise auch für Frieden und Sicherheit in einer Region relevant ist. Wirksamer Minderheitenschutz ist immer auch Konfliktprävention. Und nicht zuletzt entdecken viele Staaten in jüngster Zeit, dass eine Minderheit auch zum kulturellen Reichtum eines Landes beitragen kann. Allerdings ist eine einfache Aufteilung, nach der Minderheiten nur Rechte und Staaten nur Pflichten haben, nicht vom Völkerrecht gedeckt. Jian Badrakhan merkt richtig an, dass Minderheitenrechte keine Privilegien sind, sondern ihnen konkrete Funktionen zu kommen. Wie in allen Rechtsbeziehungen bedingen Rechte und Pflichten einander. Will eine Minderheit einen besonderen Schutz genießen, muss sie zur friedlichen Kooperation mit dem Staat, in dem sie lebt, bereit sein. Will ein Staat seine Souveränität und territoriale Einheit nicht gefährdet sehen, muss er der Minderheit einen Mindestschutz gewähren. Jian Badrakhan kommt das Verdienst zu, das Augenmerk auf die vorhandenen rechtlichen, d. h. nicht gewaltsamen Konfliktlösungsmechanismen zu richten. Denn das Völkerrecht stellt, bei allen Mängeln im Detail, mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bzw. mit durch den Europarat und die OSZE geschaffenen Regeln eine Vielzahl von Normen und Durchsetzungsinstrumentarien für den Minderheitenschutz zur Verfügung. Doch erweist sich die konkrete Ausgestaltung der Rechtsposition einer Volksgruppe im Staatsverband nach wie vor als politisch und rechtlich schwierig. Das gegenseitige Misstrauen sitzt teilweise noch tief. Auch die genauen Dimensionen des Minderheitenschutzes und seine individuellen und kollektiven Ausprägungen sind noch nicht ausreichend erforscht. Die vorliegende Arbeit macht sich an dieser Stelle um eine Aufklärung der Grundlagen verdient. Sie untersucht eingehend, welche Gruppen als Minderheiten in Betracht kommen, um welche Rechte es konkret geht, und an welchen Stellen das Völkerrecht vielleicht noch ergänzungsbedürftig ist. Ein besonderes Gewicht wird zu Recht auf die Bedeutung von Minderheitensprachen gelegt, denn schon in diesem kulturellen Kernbereich können Konflikte früh entschärft werden. Jian Badrakhan stellt klar, dass sich das Recht auf eine selbst bestimmte Existenz einer Minderheit und die Souveränität eines Staates nicht gegenseitig ausschließen, sondern im friedlichen Wege miteinander vereinbar sind, etwa durch abgestufte Autonomie- oder Föderalismusmodelle. Dieser Befund lässt in der Tat positiv in die Zukunft blicken. Ob die hier vorgeschlagene Lösung eines neuen, universell gültigen Vertragswerkes gegenüber den politischen Realitäten bestehen kann, bleibt abzuwarten. Aber die notwendige Diskussion wird einen Schritt vorwärts gebracht. Bonn, im September 2005 Prof. Dr. Dr. Rudolf Dolzer Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Jahr 2002 an der Juristischen Fakultät derRheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Magister des Rechtsvergleichs verfasst. Die Arbeit untersucht die Stellung der Minderheiten nach dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Mein herzlicher Dank gilt Herrn Professor Dr. Dr. Rudolf Dolzer, der die Bearbeitung des Themas angeregt und die Arbeit bis zu ihrem Abschluss begleitet hat. Ihm verdanke ich den Zugang zum Völkerrecht und die Anleitung zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas Minderheitenrechte auf internationale Ebene. Herrn Professor Dr. Matthias Herdegen danke ich dafür, dass er die Mühen der Zweitbegutachtung auf sich genommen hat. Weiter möchte ich Frau Dr. Ulrike Dorn herzlich für ihre stets freundliche Unterstützung und Beratungen danken. Bonn, im November 2005 Jian Badrakhan Aus dem Inhalt Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Einführung 2 Ein Blick in die Geschichte der Entwicklung des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes 2.1 Die Entwicklung vor dem ersten Weltkrieg 2.2 Die Entwicklung zwischen den beiden Weltkriegen 2.3 Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg 2.3.1 Die Entwicklung auf internationaler Ebene 2.3.2 Die Entwicklung auf europäischer Ebene 2.3.2.1 Rechtsschutz auf der Ebene des Europarates 2.3.2.2 Rechtsschutz im Rahmen der Europäischen Union 2.3.2.3 Rechtsschutz im Rahmen der OSZE 3 Der Begriff »Minderheiten« 3.1 Die numerische Minderposition 3.2 Die nichtdominante Position 3.3 Der Unterschied einer Minderheit zu der übrigen Bevölkerung 3.3.1 Religiöse Minderheiten 3.3.2 Sprachliche Minderheiten 3.3.3 Ethnische Minderheiten 3.3.4 Autochthone oder indigene Völker 3.4 Die Notwendigkeit eines Solidaritätsgefühls 4 Die Rechte der Minderheiten 4.1 Bestandschutz 4.2 Verbot der Diskriminierung 4.3 Das Selbstbestimmungsrecht 4.3.1 Träger des Selbstbestimmungsrechts 4.3.2 Äußeres Selbstbestimmungsrecht 4.3.3 Inneres Selbstbestimmungsrecht 4.3.3.1 Territoriale Autonomie 4.3.3.2 Personale Autonomie 4.3.3.3 Autonomie und Föderalismus 4.4 Kulturelle Rechte 4.5 Sprachenrechte 4.5.1 Privater und öffentlicher Gebrauch der Sprache 4.5.2 Öffentlicher bzw. privater Unterricht 4.6 Religiöse Rechte 5 Mechanismen der Durchsetzung der Minderheitenrechte 5.1 Die Durchsetzung nach dem IPBPR 5.1.1 Innerstaatliches Verfahren 5.1.2 Staatenberichte 5.1.3 Staatenbeschwerde 5.1.4 Individualbeschwerde 5.2 Die Durchsetzung nach der EMRK 5.2.1 Innerstaatliches Verfahren 5.2.2 Staatenberichtsverfahren 5.2.3 Die Staatenbeschwerde 5.2.4 Die Individualbeschwerde 6 Schlussbetrachtung dieser Arbeit Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis: Alexander Manfred: Die Minderheiten zwischen den Beiden Weltkriegen (Hrsg.). 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